Mitteilung Zähleraustausch
Ablauf der Eichfrist von kundeneigenen Wasserzählern im Stadtgebiet Beverungen
Das Abwasserwerk der Stadt Beverungen informiert darüber, dass kundeneigene (private) Wasserzähler für die Gartenbewässerung, für Eigengewinnungs- und Regenwassernutzungsanlagen etc. alle 6 Jahre neu geeicht oder durch einen neuen Wasserzähler mit Konformitätserklärung der Herstellerin oder des Herstellers ersetzt werden müssen. Rechtliche Grundlage hierfür bildet die Satzung der Stadt Beverungen über die Erhebung von Kanalanschluss-Beiträgen, Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse vom 16.12.2022.
Alle Kunden mit privaten Wasserzählern sind deshalb aufgefordert, das Eichjahr ihrer Zähler zu prüfen und diese ggf. neu eichen bzw. ersetzen zu lassen. Für Wasserzähler mit dem Eichjahr 2016 oder älter muss dies umgehend erfolgen, für Zähler mit dem Eichjahr 2017 bis zum Ende des Jahres 2023. Das Abwasserwerk empfiehlt den Einbau durch ein fachkundiges Installationsunternehmen durchführen zu lassen. Ein erfolgter Zählerwechsel ist dem Abwasserwerk für die Datenerfassung und späteren Abrechnung mit Wechseldatum sowie dem Einbau- als auch Ausbaustand umgehend schriftlich mitzuteilen.
Hervorzuheben ist, dass auf Grund der Eigenversorgungssituation in Amelunxen ein besonders hohes Austauscherfordernis besteht.
Abwasserwerk der Stadt Beverungen